Klinische Prüfungen mit Medizinprodukten

Für Klinische Prüfungen mit Medizinprodukten in der EU wenden Sie sich bitte an FGK-RS Ireland Ltd.

Artikel 62 (2) der Verordnung (EU) 2017/745, der Medizinprodukteverordnung, schreibt vor, dass ein EU-Rechtsvertreter für Nicht-EU-Sponsoren benannt werden muss. FGK Representative Service Ireland Ltd. kann diese Dienstleistung anbieten.

Für Klinische Prüfungen mit Medizinprodukten in der Schweiz wenden Sie sich bitte an FGK-RS AG.

Die Schweizer Verordnung über klinische Prüfungen mit Medizinprodukten verlangt von Sponsoren ohne Tochtergesellschaft oder Niederlassung in der Schweiz, einen Vertreter in der Schweiz zu benennen. FGK Representative Service AG kann diesen Service anbieten.