ARZNEIMITTEL für Seltene Erkrankungen

Die Verordnung (EG) Nr. 141/2000 über Arzneimittel für seltene Erkrankungen schreibt vor, dass der Sponsor, der die Ausweisung eines Arzneimittels als Arzneimittel für seltene Erkrankungen anstrebt oder bereits erhalten hat, seinen Sitz in der EU haben muss.

FGK Representative Service GmbH bietet an, als offizieller Sponsor in der EU zu fungieren.